Hinweise zur Augensicherheit
Die Augensicherheit beim Einsatz unserer Produkte ist von höchster Priorität für uns. Deshalb testen wir unsere LED-Scheinwerfer regelmäßig auf photobiologische Sicherheit – weit mehr als gesetzlich verpflichtend – und verfolgen kontinuierlich die aktuelle Forschung zu der Thematik.
Nach jetzigem Stand der Technik und Forschung gibt es keine bis kaum klinische Beobachtungen von thermischen Schäden an der Netzhaut durch LED-Strahlung (siehe BfS-Workshop, November 2018). In jüngsten Berichten wird die thermische Netzhautgefährdung (RTH) von LEDs als unkritisch eingestuft (siehe Scientific Committee on Health, Environmental and Emerging Risks – SCHEER, „Opinion on potential risks to human health of Light Emitting Diodes“, Juni 2018) und auch aktuelle Normen, wie beispielsweise die IEC/TR 62778, berücksichtigen keine RTH, sondern lediglich die Blaulichtgefährdung (BLH).
Aber auch die BLH von LED-Leuchten ist erfahrungsgemäß unkritisch zu bewerten, da die zur potenziellen Schädigung des Auges notwendigen Expositionsdauern bei LED-Scheinwerfern kaum erreicht werden können aufgrund des Lidschlussreflexes bzw. der Abwendung der Augen (siehe „CIE position statement on the blue light hazard“, April 2019).
Grundlegend weisen wir jedoch darauf hin, dass das beabsichtigte Starren in helle Lichtquellen zu einer temporären Reduktion der Sehschärfe, Nachbildern, einer Reizung der Augen und auch Beeinträchtigung des Sehvermögens führen kann. Entsprechend empfehlen wir unseren Kunden, alle Leuchten ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden und direktes Starren in die eingeschalteten LED-Scheinwerfer zu vermeiden.