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      NOLDEN – Wissenswertes über LED-Technologie

      Warum LED?

      Höhere Lichtperformance

      LED-Scheinwerfer schneiden beim Thema Lichtleistung wesentlich besser ab als klassische Leuchtmittel wie Halogen (oder Xenon). LED-Scheinwerfer erzeugen je nach Typ ein deutlich weißeres Licht bei gleichzeitig homogener Ausleuchtung, was für ein sicheres, angenehmes und ermüdungsfreies Fahren sorgt.

      Effizienter im Einsatz

      Mit LED-Scheinwerfern „verbraucht“ Ihr Fahrzeug weniger Strom (und dadurch weniger Kraftstoff). Zudem ist die durchschnittliche „Lebenserwartung“ von ca. 10 Jahren viel höher als bei konventionellen Leuchtmitteln. So erreichen Xenon-Scheinwerfer oftmals weniger als 10 % der Lebensdauer von LED-Scheinwerfern. Im Fall von Halogen-Leuchtmitteln liegt dieser Wert sogar bei nur 2–4 %.

      Neben der Lebensdauer gibt es bei allen Leuchtmitteln noch weitere Begleiterscheinungen, darunter ein beschleunigter Alterungsprozess aufgrund der Hitze im Inneren des Leuchtmittels oder die zusätzlich vorgeschriebene Ausrüstung mit einer Leuchtweitenregulierung und einer Streuscheibenreinigungsanlage (s. u.). Dies treibt die Kosten eines Xenon-Scheinwerfer-Systems deutlich in die Höhe.

      Weniger Kosten

      Besonders wichtig ist die Lebensdauer und die damit verbundene Kostenersparnis bei LED-Scheinwerfern, wenn sie in gewerblichen Bereichen wie dem ÖPNV Anwendung finden. Hier müssen defekte Leuchtmittel aus Sicherheitsgründen meist umgehend ersetzt werden, beim Vor-Ort-Einsatz durch Service-Mitarbeiter entstehen oftmals sehr hohe Kosten und der laufende Betrieb wird beeinträchtigt. Um die genaue Höhe des Kostenvorteils zu ermitteln, erstellt NOLDEN für seine gewerblichen Kunden auf Wunsch eine individuelle Amortisationsrechnung für den geplanten Wechsel auf LED-Beleuchtung.

      Einfacher Wechsel von Halogen zu LED

      Beim Umstieg von vorhandenen Halogen-Scheinwerfern auf LED-Scheinwerfer (z. B. Defender, Wrangler, Mercedes-Benz G-Klasse) erfüllen die Halogen-Scheinwerfer alle Anforderungen der ECE R48, da dies vom Hersteller geprüft und in der Fahrzeugzulassung bestätigt wurde. Ersetzen Sie nun den Halogen-Scheinwerfer, ändert sich i. d. R. keines der oben ausgeführten Kriterien und damit entspricht der verbaute LED-Scheinwerfer immer noch der ECE R48.

      Hinweis bei komplettem Umbau

      Handelt es sich um einen kompletten Umbau eines Fahrzeugs und nicht nur um den einfachen Wechsel der Scheinwerfer, muss die ECE R48 erfüllt und das im Zweifel auch nachgewiesen werden. Dies kann eigentlich nur durch einen Fachmann erfolgen. Die Verpflichtung zur Einhaltung der ECE R48 obliegt dem Einbauer des Scheinwerfers und nicht dem Hersteller des Scheinwerfers.

      Zulässigkeit/Verbau/Eintragung/Teilegutachten

      Jegliche Beleuchtung an einem Fahrzeug muss die ECE R48 erfüllen. Dort ist u. a. Folgendes geregelt:

      Anzahl der Scheinwerfer (z. B. Abblendscheinwerfer 2 Stück, vorn)

      Zulässiger Anbauort (z. B. Abstand Seite, Höhe)

      Erforderlicher Sichtbarkeitswinkel (aus welchem Winkel müssen z. B. Blinker sichtbar sein?)

      Erforderlicher Abstrahlwinkel (Nebelscheinwerfer müssen z. B. 45° nach außen abstrahlen können)

      Schaltung (wann darf oder muss etwas funktionieren?)

      Bildung von Kondensat Symbolbild

      Bildung von Kondensat

      In jedem Scheinwerfer sammelt sich im Laufe der Zeit Feuchtigkeit an. Die Feuchtigkeit gelangt durch Dichtungen, Kabel oder auch jegliche Kunststoffelemente in den Scheinwerfer. Je weniger der Scheinwerfer genutzt wird, desto mehr Feuchtigkeit sammelt sich an. Nach einer Weile bildet sich auf der Scheinwerfer-Abschlussscheibe Kondensat.

      LED-Belüftungselemente

      Bei einem konventionellen eingeschalteten Scheinwerfer entsteht Hitze und das Kondensat löst sich in der warmen Luft. Durch den Überdruck im Scheinwerfer wird die Feuchtigkeit aus dem Scheinwerfer „gedrückt“ und das Kondensat verschwindet wieder. LED-Scheinwerfer haben dazu Belüftungselemente. Da bei LED-Scheinwerfern zur Vorderseite hin deutlich weniger Hitze erzeugt wird als bei Halogen-Scheinwerfern, benötigen sie deutlich länger, bis sich gebildetes Kondensat auflöst. Grundsätzlich ist die Kondensatbildung normal, solange es nicht zur „Tropfenbildung“ kommt und das Kondensat nach einer längeren Betriebszeit wieder verschwindet.


      Kondensat ist der Normalfall
      Da bei LED-Scheinwerfern zur Vorderseite hin deutlich weniger Hitze erzeugt wird als bei Halogen-Scheinwerfern, benötigen sie deutlich länger, bis sich gebildetes Kondensat auflöst. Grundsätzlich ist die Kondensatbildung normal, solange es nicht zur „Tropfenbildung“ kommt und das Kondensat nach einer längeren Betriebszeit wieder verschwindet.

      LED bei Eis und Schnee

      LED bei Eis und Schnee

      Schnee und Eis spielen bei LED-Scheinwerfern eine besondere Rolle, während sie bei Halogen- und Xenon-Scheinwerfern aufgrund der höheren Temperatur des Scheinwerfers ein vernachlässigbares Problem sind. Maßgeblich für ein „Zusetzen“ des Scheinwerfers ist die Einbausituation des Scheinwerfers bzw. ob Eis und Schnee baubedingt zu den Seiten ausweichen können.

      Gefrorenes Kondensat

      Als weiteres Phänomen ist das Gefrieren von Kondensat, sofern sich welches gebildet hat, im Inneren eines Scheinwerfers bekannt. LED-Modulscheinwerfer frieren schnell zu oder es setzt sich Eis an, da im vorderen Bereich des Scheinwerfers kaum Wärme erzeugt wird. Trotzdem überwiegen die Vorteile des LED-Scheinwerfers eindeutig hinsichtlich Nutzungsdauer und Eigenschaften.

      Achtung beim Wechsel von Halogen zu LED

      Es gibt LED-Leuchtmittel, die in gängige Aufnahmen von Halogen-Leuchtmitteln, z. B. H4 oder H7, passen. Das hört sich erst einmal nach einer guten, preiswerten und schnellen Lösung an. Aber Achtung: Diese Lösung ist fast immer illegal und das Fahrzeug verliert seine Gesamtzulassung. Auf jedem Scheinwerfer ist vermerkt, mit welchem Leuchtmittel er geprüft und zugelassen wurde.

      Wichtig für die Zulassung

      Ein Scheinwerfer ist immer nur mit diesem Typ Leuchtmittel zugelassen. Somit erlischt die Zulassung, wenn ein LED-Leuchtmittel eingebaut wird. Unabhängig davon ist die Lichtverteilung bei derartigen Lösungen oft stark abweichend von der Originalausleuchtung. Weiterhin ist eine Blendung und somit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer nicht ausgeschlossen.

      Defekt einzelner LEDs in einem Scheinwerfer

      LED-Scheinwerfer nutzen fast immer multiple LEDs. Sie sind so konstruiert, dass ein Austausch einzelner Komponenten aufgrund der hohen Lebenserwartung und Zuverlässigkeit der Scheinwerfer nicht eingeplant ist. Eine konzeptuelle Änderung würde zu weitaus höheren Kosten und zusätzlichen Schwachstellen, etwa bei Dichtungen, führen. Zudem würde das Ausfallrisiko des Scheinwerfers wieder steigen. Kommt es zum Teilausfall eines LED-Scheinwerfers, muss in aller Regel der gesamte Scheinwerfer getauscht werden.

      Zulassungspflicht und Kennzeichnung von Scheinwerfern/Elektronik

      Im Geltungsbereich der ECE muss jeder Scheinwerfer-Typ (außer Arbeitsscheinwerfer) eine Zulassung besitzen und die entsprechenden Zulassungskennzeichen müssen sichtbar am Scheinwerfer angebracht sein. Jede Lichtfunktion hat ein eigenes Zulassungskennzeichen. Besitzt ein Scheinwerfer z. B. Abblend- und Fernlicht („Bi-LED“), müssen auch zwei Zulassungskennzeichnungen für die Lichttechnik vorhanden sein. Gleiches gilt für jegliche Elektronik, die an das Bordnetz angeschlossen wird.

      Mindestens zwei Zulassungskennzeichnungen

      Jeder LED-Scheinwerfer besitzt auch eine Elektronik. Diese muss eine Zulassung für die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) haben. Damit wird sichergestellt, dass der Scheinwerfer keine Störungen im Bordnetz verursacht und auch bei externen Störungen (z. B. Funk, GPS, GSM) im Fahrzeug einwandfrei funktioniert. Somit muss jeder LED-Scheinwerfer mindestens zwei Zulassungskennzeichnungen (Lichttechnik und Elektronik) haben. Leider kommt es noch sehr häufig vor, dass die EMV-Zulassung fehlt. Auch Arbeitsscheinwerfer benötigen eine EMV-Zulassung.

      Es gibt jedoch Anbieter, die nur das Zulassungskennzeichen für eine EMV-Zulassung aufbringen. Sie suggerieren damit, einen zugelassenen Scheinwerfer anzubieten, obwohl dieser keine lichttechnische Zulassung hat. Bei einem Fahrzeug mit nicht zugelassenen Scheinwerfern kann die gesamte Zulassung und damit auch der Versicherungsschutz hinfällig sein.

      Typische Zulassungsmerkmale:

      A = Lichtfunktion Positionslicht

      E4 = Herkunftsland (hier: Niederlande)

      02 00 = Revisionsnummer

      RL = Lichtfunktion Tagfahrleuchte

      13677 = Typenprüfnummer
      Typische LED-Zulassungsmerkmale

      Gefälschte Zulassungskennzeichen

      Gefälschte Zulassungskennzeichen sind für den Laien leider schwer zu erkennen, sie kommen jedoch häufig vor. Oft werden Zulassungskennzeichen erfunden oder für verschiedene Scheinwerfer die gleichen Kennzeichnungen verwendet. Jede ECE-Zulassung ist registriert und damit nachprüfbar. Im Zweifel lassen Sie sich die Zulassungsurkunde von der zulassenden Behörde zusenden. Dies ist allerdings recht kompliziert und wenig erfolgversprechend.
      Gefälschte Zulassungskennzeichen
      Scheinwerfer- und Leuchtenausfallkontrolle

      Scheinwerfer- und Leuchtenausfallkontrolle

      Will man ein ECE-Prüfzeichen erhalten, muss das Fahrzeug u. a. eine Ausfallkontrolle für die Beleuchtung an Bord haben. Das bedeutet ein System, das die Abblendscheinwerfer und Blinkleuchten überwacht und im Falle eines Ausfalls den Fahrer unmissverständlich warnt – durch einen Warnton und eine entsprechende optische Meldung im Cockpit. Problematisch ist, dass Bordelektronik und Diagnosesysteme der meisten Fahrzeugmodelle auf konventionelle Leuchten ausgelegt sind. Also zum Beispiel auf Halogen-Blinkleuchten oder auch Xenon-Scheinwerfer.

      Fehlermeldung

      Die geringere Leistungsaufnahme von LED- im Gegensatz etwa zu Halogen- oder Xenon-Scheinwerfern kann die Bordelektronik als „Störung“ bzw. Defekt einstufen. Man könnte in die Kabelbäume Widerstände einbauen, doch das würde im besten Fall dazu führen, dass unnötig Leistung vernichtet würde. Der Einspareffekt einer LED-Lösung wäre dahin. Und im schlimmsten Fall könnten Widerstände sogar Schmorbrände verursachen. Deshalb ist diese Notlösung richtigerweise verboten.

      Pflicht einer Ausfallkontrolle

      Eine Ausfallkontrolle wird im Geltungsbereich der ECE zwingend gefordert. Ein Fahrzeug, das diese Forderung nicht erfüllt, kann ohne Versicherungsschutz sein. Die ECE fordert entweder eine Anzeige des defekten Scheinwerfers beim Fahrer (z. B. durch eine Kontrollleuchte) oder der Scheinwerfer muss sich auch bei einem partiellen Defekt (z. B. Ausfall einer einzelnen LED) vollständig abschalten. NOLDEN LED-Abblendscheinwerfer haben ein integriertes Diagnosesystem und schalten sich bei einem partiellen Defekt ab.

      Antiflickermodule (PWM-Glätter)

      Alle Hauptscheinwerfer von NOLDEN haben elektronische Dämpfungselemente integriert, die ein Flackern durch eine PWM oder Prüfimpulse eines Diagnosesystems im Bordnetz bestmöglich verhindern oder reduzieren. Liefert das Bordnetz aber nicht mehr ausreichend Energie, um den Scheinwerfer stabil anzusteuern, kann ein Flackern nicht verhindert werden. Kommt es zum Flackern, können externe Zusatzmodule helfen, die NOLDEN ebenfalls anbietet.
      Antiflickermodule (PWM-Glätter)

      Kombi- und LMS-Module

      Neben Antiflickermodulen sind bei NOLDEN auch Kombimodule aus Antiflicker- und „LMS“-Modulen (Load Monitoring System) verfügbar. Diese Systeme arbeiten nach einem patentierten Verfahren und sind nicht mit im Handel verbreiteten Kondensatorlösungen vergleichbar. Kondensatorlösungen sind zwar sehr preisgünstig, oft gibt es jedoch Scheinwerfer-Ausfälle oder Fehlfunktionen, da beim Laden und Entladen der Kondensatoren kurzzeitig hohe Ströme fließen, die vom Scheinwerfer-Steuergerät, von der Fahrzeugelektronik oder beiden als Fehler interpretiert werden.

      Einige neue Scheinwerfer aus unserem Portfolio haben einen Zusatzanschluss für Batterieplus und können damit jegliches Flackern unterbinden – und dies ohne externe Zusatzmodule.

      Thermisches Management/Luftführung

      Sowohl die Lichtausbeute als auch die Lebensdauer eines LED-Moduls hängen entscheidend vom Thermomanagement ab. Der gezielte Einsatz von Kühlkörpern leistet einen grundlegenden Beitrag für ein gutes Thermomanagement – der wichtigste Faktor für die richtige Betriebstemperatur einer LED. Zu hohe Temperaturen haben nachweislich einen direkten Einfluss auf Lebensdauer und Lichtstrom, sowohl bei einem einzelnen LED-Bauteil als auch dem komplexen LED-Modul. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Wärme durch konstruktive Maßnahmen (z. B. Kühlkörper) vom Halbleiterchip abzuleiten.
      Thermisches Management/Luftführung

      Wärme- und Kältewirkung auf LEDs

      Grundsätzlich kann man sagen: Je kühler die LED betrieben wird, desto länger ist ihre Lebensdauer und desto höher ist ihre Lichtleistung. Entscheidend ist zudem die Umgebungstemperatur: Je wärmer es ist, umso wichtiger ist eine effiziente Wärmeableitung in der Leuchte. Anders als bei vielen OEM-LED-Scheinwerfern brauchen die Premium-LED-Module von NOLDEN keine aktive Kühlung, sondern erreichen ihre hervorragenden Ergebnisse bereits mit einer passiven Kühlung.

      Einbauvorgaben des Herstellers

      Seriöse Hersteller vermerken die zulässige Umgebungstemperatur auf ihren Produkten bzw. in der Produktbeschreibung. Nur so können Lichtstrom und Lebensdauer der LEDs optimal ausgeschöpft werden. Bei der Integration von LED-Scheinwerfern in Fahrzeuge sind die Einbauvorgaben des Herstellers somit genau zu beachten und es muss für ausreichend Kühlluft gesorgt werden. Auf keinen Fall dürfen die Kühlkörper direkten Kontakt mit Fahrzeugkomponenten haben. Die vom Hersteller vorgeschriebenen Abstandsmaße sind einzuhalten.

      Gesetzliche Regelungen für LED-Fahrzeugbeleuchtung

      (Ein-)Fachchinesisch

      Häufig kommen Begriffe wie Lux und Candela vor. Was hat es damit auf sich?

      Beleuchtungsstärke (Lux)

      • Einheit der Beleuchtungsstärke
      • Wie viel Licht kommt von der Austrittsquelle an einer bestimmten Stelle an?
      • Es ist eine „Empfängergröße“
      • Die Lux-Angabe ist entscheidend zur Bestimmung der Arbeitsbedingungen

      Lichtstrom (Lumen)

      • Lumen beschreibt das komplette Licht, das von einer Lichtquelle nach allen Seiten ausgestrahlt wird
      • Der Lumen-Wert liefert keine Aussage dazu, wie sich das Licht im Raum verteilt
      • Lumen ist eine „Sendegröße“
      • Gemessene Lumen sind von errechneten Lumen zu unterscheiden
      • NOLDEN gibt stets die gemessenen Lumen-Werte an, die tatsächlich emittiert werden

      Lichtstärke (Candela)

      • Candela beschreibt die Lichtstärke, die von einer Lichtquelle in eine bestimmte Richtung gesendet wird
      • Candela ist ebenfalls eine „Sendegröße“
      • Der Candela-Wert wird herangezogen, um die Blendwirkung, die eine leuchtende Fläche im menschlichen Auge verursacht, zu messen

      Lichtfarbe (Kelvin)

      • Die wahrgenommene Lichtfarbe ist subjektiv und von den Umgebungslichtverhältnissen abhängig
      • Die Lichtfarbe wird gerne als Lichttemperatur (Kelvin) angegeben
      • Der wahrgenommene Farbeindruck des Lichtes von Beleuchtungsfunktionen muss „weiß“ sein
      • Die Lichttemperatur hat eine Auswirkung auf den Helligkeitseindruck
      • NOLDEN Scheinwerfer und Leuchten bewegen sich in einem neutralweißen bis kaltweißen Spektrum, wodurch das Licht heller erscheint
      Lichtfarbe (Kelvin)

      Geometrische Sichtbarkeit

      • Die sichtbare leuchtende Fläche eines Scheinwerfers oder einer Leuchte muss mindestens innerhalb des Bereiches, der durch die Winkel der geometrischen Sichtbarkeit abgegrenzt ist, zu sehen sein
      • Innerhalb dieses Bereiches dürfen sich keine Hindernisse (Fahrzeug- oder Anbauteile, wie z. B. Gitter vor dem Scheinwerfer) für das abgestrahlte Licht befinden (Ausnahmen unter besonderen Umständen möglich)
      • Die Angaben zu diesen Winkeln sind in der Regelung ECE R48 im Absatz 6 „Besondere Vorschriften“ zu jedem Scheinwerfer- bzw. Leuchtentyp zu finden

      Vorschrift bezüglich Scheinwerferreinigungsanlagen (SRA)

      • Alle Fahrzeuge, deren Abblendscheinwerfer mehr als 2.000 Lumen haben, müssen mit einer Scheinwerferreinigungsanlage ausgestattet sein
      • NOLDEN Scheinwerfer und Leuchten liegen knapp unter dieser Grenze

      Vorschrift bezüglich Leuchtweitenregulierung (LWR)

      • Eine LWR ist immer dann erforderlich, wenn ohne LWR die Vorgaben für die Hell-Dunkel-Grenze nicht bei jedem Beladungszustand erfüllt werden würden
      • Nur wenn der Ist-Lichtstrom von Abblendscheinwerfern 2.000 Lumen übersteigt, MUSS eine automatische LWR vorhanden sein
      • • Alle NOLDEN Abblendscheinwerfer liegen knapp unter der Grenze von 2.000 Lumen, daher ist eine automatische LWR nicht zwingend vorgeschrieben

      Vorschrift bezüglich elektromagnetischer Verträglichkeit (EMV)

      • • Alle aktiven, elektronischen Komponenten an einem Fahrzeug müssen die ECE R10 erfüllen und werden somit hinsichtlich ihrer elektromagnetischen Verträglichkeit geprüft
      • Alle NOLDEN Scheinwerfer und Leuchten erfüllen die ECE R10
      • Keine EMV = Gesamtzulassung des Fahrzeugs kann erlöschen

      LHD = Rechtsverkehr
      RHD = Linksverkehr

      Irrtümer und Änderungen vorbehalten

      Für Abblend- und Fernscheinwerfer

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      Für Nebelscheinwerfer und Tagfahrleuchte

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      Für Begrenzungsleuchten und Arbeitsscheinwerfer

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      Für Rückfahrscheinwerfer und Fahrtrichtungsanzeiger (Front)

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